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Tierwohl bei Steirerfleisch

Tierwohl bei Steirerfleisch

Tierwohl ist in uns sehr wichtig, denn auch wir wollen in der Gewißheit unserer Arbeit nachgehen, dass das Leben des Tieres bis zur Schlachtung möglichst artgerecht und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verlaufen ist. In den österreichischen Gesetzen sind alle Punkte, die ein Landwirt – beziehungsweise ein Schlachthof – zu berücksichtigen haben, geregelt. Die diesbezüglichen Kontrollen werden von Tierärzten durchgeführt. Darüber hinaus gibt es beispielsweise für AMA-Betriebe seitens der AMA weitere Vorschriften, damit ein Betrieb dieses Gütesiegel führen darf. Auch dies wird von entsprechenden Stellen kontrolliert. Somit dürfen wir also davon ausgehen, dass die Landwirte und die amtlichen Kontrollorgane ihrer Arbeit gewissenhaft nachkommen. Der Transport der Tiere ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Jedes Tier, dass bei uns ankommt, wird wieder von unabhängigen Tierärzten begutachtet sowie die Umstände des Transportes bewertet. In unseren Ställen gelten Richtlinien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und deren Einhaltung ebenfalls kontrolliert wird. Jeden  Tag  sind  in  unserem  Betrieb  während  der  gesamten Schlachtung  fünf  amtliche  Tierärzte  anwesend; sie kontrollieren  die Lebendtier-Anlieferung, den Stall,  die Betäubung  und  die Schlachtung. Zusätzlich gibt es wöchentliche  Kontrollen von den zuständigen  Amtstierärzten und  zweimal  jährlich  im  Auftrag  der Landesveterinärdirektion  ein Audit.    Falls es  trotz  dieser umfassenden  Kontrollen doch zu einem Fehlern  kommt,  sind  wir  bemüht,  diese Mängel so rasch wie möglich zu beheben und nachhaltig abzustellen. Wo Menschen arbeiten, können leider auch Fehler passieren. Wichtig  ist daher,  dass  man  Fehler  erkennt,  korrigiert  und  kontinuierlich Verbesserungen  umsetzt.  Wir  führen  daher  mit  allen  Mitarbeitern,  die  im  Bereich  der Schweineanlieferung  und  –betäubung  beschäftigt  sind,  umfassende, monatliche  Schulungen  über die Tierschutzbestimmungen durch; diesbezüglich werden wir ebenfalls von  den  amtlichen  Tierärzten  unterstützt. An jedem unserer Standorte haben wir  zwei  Tierschutz-Beauftragte  bestellt  und  sämtliche  MitarbeiterInnen  in  der Schlachtung  werden entsprechend unterwiesen; ein entsprechender Sachkundenachweis für jeden Mitarbeiter liegt auf. Wir legen auf die ordentliche Erfüllung der Vorschriften großen  Wert  und  investieren  deshalb  sehr  viel  Geld  in  die  Aus-  und  Weiterbildung  unserer MitarbeiterInnen. Darüber  hinaus  arbeiten  wir  schon  seit  vielen  Jahren  mit  dem  bsi-Institut  (Beratungs-  und Schulungsinstitut  für  Tierschutz  bei  Transport  und  Schlachtung) in Deutschland zusammen.  Dadurch  wollen wir sicherstellen,  dass  es  in  unserem  Betrieb  zu  keinen systemischen  Mängeln  in  den  Bereichen  Tiertransport  und  Tierschutz  sowie  der Schlachtung kommt.  Bei  kleineren  Mängeln,  die  auftreten  können,  sind  alle  angehalten,  die  Mängel entsprechend  zu  beheben.  Sämtliche  Erkenntnisse  dieses  Institutes  werden  auch  an  die zuständigen Behörden gemeldet. Abschließend möchten wir festhalten, dass die Schlachtung ein Bestandteil in der Fleischgewinnung ist: Will man Fleisch essen, muss  das Tier  fachgerecht  geschlachtet werden. Die Diskussionen über
Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Regelmäßige Überprüfungen gem. § 14 PSA-V Prüfungen gem. PSA-V Um sicherzustellen, dass Absturzsicherungssysteme stets einsatzbereit und sicher sind, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden. Dabei gilt: Regelmäßige Prüfungen: Alle Komponenten eines Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen, mindestens jedoch einmal jährlich, von einer fachkundigen Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Feste Führungen von Steigschutzeinrichtungen: Diese müssen ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den betrieblichen Anforderungen entsprechen und sicher funktionieren. Dokumentation der Prüfergebnisse: Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in detaillierten Prüfbefunden festgehalten.